Leistungen

Leistungen

Konzeptphase


Wir beraten Sie schon vor Entwicklungsbeginn während der Konzeptphase Ihres Projekts.
Denn hier wird der Grundstein für eine erfolgreiche Homologation gelegt.


Folgende Leistungen erbringen wir in dieser Phase für Sie:

  • Ermittlung der zutreffenden Fahrzeugklasse (z.B. M, N, L, etc.)
  • Ermittlung der zutreffenden Homologationsanforderungen
  • Bewertung des Fahrzeugkonzepts auf Homologierbarkeit
  • Unterbreitung von Vorschlägen zur Konzeptoptimierung

Entwicklungsphase


Besonders intensiv beraten wir Sie während der Entwicklungsphase Ihres Projekts.
Denn hier gilt es sicherzustellen, dass alle typgenehmigungsrelevanten Merkmale im Produkt angelegt werden.


Folgende Leistungen erbringen wir in dieser Phase für Sie:

  • Klärung der technischen Anforderungen an den entsprechenden Fahrzeugtyp
  • Klärung der technischen Anforderungen an einzelne Systeme (z.B. Beleuchtungsanlage, etc.)
  • Klärung der technischen Anforderungen an einzelne Bauteile (z.B. Beleuchtungseinrichtung, etc.)
  • Schulung Ihrer Entwicklungsmitarbeiter
  • Begleitung des Entwicklungsprozesses

Homologationsphase


Während der Typgenehmigungsphase unterstützen wir Sie besonders tatkräftig.
Diese entscheidende Phase im Produktentstehungsprozess beginnt parallel zur Entwicklungsphase.


Folgende Leistungen erbringen wir in dieser Phase für Sie:

  • Unterstützung bei der Einführung des erforderlichen Qualitätsmanagements (z.B. ISO 9001:2015)
  • Unterstützung der erforderlichen Hersteller-Anfangsbewertung (Kraftfahrt-Bundesamt)
  • Implementierung des erforderlichen Prozesses zur Sicherstellung der Produktkonformität (CoP)
  • Auswahl und Beauftragung eines geeigneten technischen Dienstes (z.B. TÜV, SGS, DEKRA, GTÜ, etc.)
  • Erstellung der erforderlichen technischen Beschreibungsunterlagen
  • Begleitung aller erforderlichen technischen Prüfungen
  • Beantragung aller erforderlichen Typgenehmigungen

Produktionsphase


Wir beraten sie auch nach Markteintritt weiter.
Denn hier gilt es sicherzustellen, dass alle Herstellerpflichten ordnungsgemäß wahrgenommen werden.


Folgende Leistungen erbringen wir in dieser Phase für Sie:

  • Unterstützung bei der Überwachung der fortwährenden Produktkonformität (CoP)
  • Einschätzung der Homologationsrelevanz bei technischen Produktänderungen
  • Benachtragung bestehender Typgenehmigungen bei technischen Produktänderungen
  • Ansprechpartner bei allen Fragen Rund um Ihre bestehende Typgenehmigung

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